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Alte Twenter Erben (Bauernhöfe) hatten ein Hauszeichen. Man setzte früher das Zeichen als eine Art Unterschrift während der Grenzbegehungen. (Anm.: Die Grenzen wurden durch regelmäßige Begehung durch die benachbarten Eigentümer und zuständigen Bauernrichtern festgeschrieben, auch Schnadegänge genannt).
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